Neben den Weinen auf der Weinkarte bieten einige Restaurants die Möglichkeit, mitgebrachte Weine zu konsumieren. Wie das genau funktioniert, erklären wir in diesem kurzen Blogbeitrag.
Bringt euren Wein zum Essen mit
Ihr habt den passenden Wein für das Wochenende ausgesucht und wollt essen gehen, wisst aber nicht, ob er in eurem Lieblingsrestaurant auf der Karte steht (und vor allem zu welchem Preis)? Dann erkundigt euch doch direkt bei der Tischreservierung, ob das Restaurant das so genannte Korkengeld oder auch Korkgeld anbietet.
Korkgeld – So wird üblicherweise abgerechnet
In diesem Fall wird im Restaurant pro verzehrter mitgebrachter Flasche (bzw. gezogenem Korken) ein sogenanntes Korken- oder Korkgeld (in Österreich auch Stoppel-, Stopsel- oder Stöpselgeld, in der Schweiz meist Zapfengeld genannt) fällig.
Das Korkengeld stellt eine symbolische Entschädigung für den entgangenen Gewinn durch den fehlenden Verkauf eigener Weine dar. Eine allgemein gültige oder gar gesetzliche Regelung über die Höhe des Korkgeldes gibt es nicht. Üblich sind zwischen 10,- und 20,- Euro pro Flasche oder z.B. 30% des Preises des günstigsten Weines auf der Weinkarte.
Die Vorteile
Der Wein wird vor Ort fachgerecht temperiert und serviert, die passenden Gläser stellt das Restaurant ebenfalls zur Verfügung. Und manchmal freut sich der Wirt oder Sommelier auch über einen Schluck.
Übrigens: Das Kork(en)geld gilt natürlich auch für Flaschen, die nicht mit einem Korken verschlossen sind. Auch gut zu wissen: Je nach Restaurant kann es auch für andere Getränke wie Cognac, Grappa oder Ähnliches vereinbart werden. Auch das sollte man vorher abklären.